GO-Bio initial
Im Projekt „GO-Bio initial“ begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrem Sondierungsantrag für eine GO-Bio initial-Förderung sowie weiterhin im Verlauf Ihres GO-Bio initial - Projekts. Doch was beinhaltet die Förderung und wie gestaltet sich der Ablauf geförderter Projekte?
Eine Förderung in zwei Phasen
Die über das GO-Bio initial-Programm geförderten Projekte gliedern sich in zwei aufeinander aufbauende Phasen. Die erste einjährige Sondierungsphase dient zunächst der weiteren Konkretisierung der Verwertungsidee sowie der Strukturierung des Projekts. Die Tragfähigkeit der Verwertungsidee wird geprüft und notwendige Partner zur Umsetzung identifiziert. Zudem wird die Markt- und Wettbewerbssituation analysiert und eine Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums erarbeitet. Für Sondierungsprojekte steht eine Förderung in Höhe von bis zu 100.000 € zur Verfügung.
In der darauffolgenden zweijährigen Machbarkeitsphase werden die Entwicklungsarbeiten schließlich bis zur Anschlussfähigkeit an andere Programme der Validierungs-, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung geführt bzw. eine mögliche Ausgründung vorbereitet. Es werden experimentelle Arbeiten zum „Proof of Principle“ durchgeführt und nach einer Freedom to Operate-Analyse (FtO) passende Schutzrechte angemeldet. In dieser Phase sind auch Kooperationen mit Unternehmen möglich. Einzelprojekte werden dabei mit bis zu 500.000 € gefördert, Verbundprojekte mit bis zu 1.000.000 €.
Der erste Schritt: Der Sondierungsantrag
Zu Beginn ist eine innovative Idee, die aus der Forschungsarbeit erwächst, häufig noch vage und skizzenhaft. Es gilt diese zunächst zu schärfen und Verwertungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Wichtig ist zudem, den aktuellen Entwicklungsstand in diesem Bereich zu prüfen und das Ziel der Sondierungsphase zu formulieren.
Auf dem Weg zum Sondierungsantrag werden diese ersten Gedanken in Form einer Sondierungsskizze strukturiert festgehalten. Jeweils bis zum 15. Februar eines Jahres kann diese Skizze zur Prüfung eingereicht werden, die daraufhin von Experten im Hinblick auf folgende Aspekte begutachtet wird:
- Projektidee
- Originalität
- Neuheit
- Motivation
Auf Einladung des Projektträgers nach positiver Beurteilung der Skizze kann schließlich der Sondierungsvollantrag eingereicht werden.
Die Sondierungs- und Machbarkeitsphase
Die Sondierungsprojekte starten jeweils zum 1. Oktober des Jahres der Antragstellung. Nach erfolgreichem Abschluss kann mit Frist zum 15.05. des Folgejahres der Antrag auf das Machbarkeitsprojekt eingereicht werden. Analog zur Sondierungsphase werden die Projekte von Experten begutachtet. Nach positiver Entscheidung beginnt das zweijährige Machbarkeitsprojekt direkt mit Ende des Sondierungsprojekts am 01.10.
Am Ende der insgesamt dreijährigen Förderung ist mit dem „Proof of Principle“ schließlich ein Reifegrad erreicht, der den Anschluss an etablierte Förderprogrammen (z.B. GO-Bio, VIP+, EXIST-Forschungstransfer oder KMU-innovativ) ermöglicht. Alternativ kann eine direkte Kommerzialisierung (bzw. Ausgründung, Auslizenzierung) realisiert werden.