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Auch und gerade in wissenschaftlichen Arbeiten und Forschungsergebnissen sind häufig patentrelevante Erfindungen und Lehren enthalten. Der Workshop informierte sowohl über den Schritt „von der Idee zum Patent“ als auch über den Weg „vom Patent zum Produkt“.

Nach der Vorstellung der TransMIT sowie des GO-Bio initial – Förderprogramms ging Dr. Widmann zunächst auf die Bedeutung der Patentierung ein. Ideen, Innovationen, Know-how und Erfindungen sind immaterielle Güter und damit zunächst nicht geschützt. Zudem werden wissenschaftliche Ergebnisse bei Veröffentlichung zum freien Stand der Technik und können von jedem frei genutzt werden.

Da diese in der Regel im Zuge eines Arbeitsverhältnisses an einer Hochschule entstehen, müssen Erfindungen und Innovationen im Rahmen einer wissenschaftlicher Tätigkeit laut Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) der Hochschule gemeldet werden. Das ArberfG schafft dabei einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitsgebers, dem das Ergebnis der Arbeit zusteht, und dem Arbeitnehmer (Erfinder), dem die Erfindung gehört. Die Hochschule kann die Erfindung daraufhin innerhalb von 4 Monaten freigeben oder in Anspruch nehmen.

Für einen Schutz nach dem Patentrecht muss die Erfindung neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein sowie nicht einem der von der Patentierbarkeit ausgeschlossenen Bereiche angehören. Über eine Patentrecherche kann zunächst der Stand der Technik ermittelt werden. Zudem bietet die Recherche Einblick u.a. in bestehende Schutzrechte, Wirtschaftsdaten, Trends und ggf. Alternativlösungen. Dazu stehen freie Patentdatenbanken auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zur Verfügung.

Die Ergebnisse der Recherche werden analysiert und ggf. Alternativen dargestellt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Analyse werden nun Patentierbarkeit, Vermarktungschancen sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis beurteilt.

Neben dem Patent bestehen noch weitere Arten von Schutzrechten, die von Dr. Widmann vorgestellt wurden.

Nach Ausarbeitung einer Schutzrechtsstrategie und dem Verfassen eines Entwurfs wird das Verfahren an einen Patentanwalt übergeben, der den Entwurf nochmals mit dem Erfinder sowie der Geschäftsleitung abstimmt.

In Deutschland wird die Erfindung beim Patentamt (DPMA) eingereicht. Es folgt ein Rechercheauftrag, nach 18 Monaten wird der Recherchebericht veröffentlicht. Ist die Erfindung patentierbar, folgt der Prüfungsantrag, das Prüfungsverfahren sowie am Ende die Patenterteilung. Dr. Widmann zeigte zudem Möglichkeiten zur Ausweitung der nationalen Anmeldung auf.

Nach erteiltem Patent gilt ein zwanzigjähriges, regional begrenztes Nutzungs- und Verbietungsrecht der Erfindung, sei es zur Eigennutzung oder über den Verkauf bzw. eine Auslizensierung zur Fremdnutzung.

Zum Abschluss beschrieb Dr. Widmann wichtige Schritte zur Vermarktung von Schutzrechten.